Neues aus der Schuldnerberatung-Neue Bestimmungen für das Pfändungsschutzkonto ab dem 01.12.2021

Beim sogenannten P-Konto verändert sich im Dezember einiges:

Die aus Sicht der Schuldnerberatung wichtigste Änderung ab dem 01.12.2021 ist die längere Verfügungsmöglichkeit.

Ab dem 01.12.2021 müssen die freien Beträge nicht zwingend im Monat oder im Folgemonat des Geldeingangs verfügt werden, sondern in den drei nachfolgenden Kalendermonaten. Erst dann droht die Pfändung. Daher ist es zukünftig möglich, Gelder etwas länger auf dem Konto stehen zu lassen, wenn z.B. Zahlungen nicht monatlich geleistet werden müssen oder aus anderen Gründen ein Betrag stehen bleiben muss. In diesen 3 Monaten reduziert die aktuelle Auszahlung immer den Freibetrag aus dem ältesten Zahlungseingang.

Die anderen Änderungen betreffen den Anspruch auf Umwandlung in ein P-Konto auch bei überzogenem Girokonto, die Rückumwandlung, die Pfändung von Gemeinschaftskonten sowie das Auf- und Verrechnungsverbot der Bank oder Sparkasse mit eigenen Forderungen. Somit verbessert sich einiges für die Kontoinhaber. Positiv sind auch die erweiterten Informationspflichten und die erweiterten Möglichkeiten, sich z.B. Nachzahlungen per Bescheinigung einer anerkannten Stelle freistellen zu lassen.

Kurzinformationen zum P-Konto finden Sie hier:

https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/wp-content/uploads/AG-SBV-DK_P-Konto-Kundeninformation_2021-kurz.pdf

Eine Ausführliche Informationen ebenfalls der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände (AG SBV) in Zusammenarbeit mit der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) zum P-Kontofinden Sie hier:

https://www.infodienst-schuldnerberatung.de/wp-content/uploads/AG-SBV-DK_P-Konto-Kundeninformation_2021-1201-ausf%C3%BChrlich.pdf

Weitere Infos gibt:

Rainer Bartonitschek, Dipl.-Sozialpädagoge rBSA

Tel: 05231/9929-83